3.9.2020 | 12:00 – 13:00 Uhr
In diesem Modul erörternt RA Florian Müller, was sich ändert bzw. was eben nicht. Immerhin wird die Nichteinhaltung der Mindeststandards neu unter Strafe gestellt. Was bedeutet dies nun gesamthaft für das Thema Datensicherheit?
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