Das Dokument ist eine Unternehmensinterne Vereinbarung für die Übermittlung von Daten („Intragroup Data Agreement“, IGDA). Es regelt in kompakter Form die rechtssichere Weitergabe personenbezogener Daten zwischen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe. Inhaltlich umfasst es Definitionen, Pflichten von Datenübermittlern und -empfängern, Anforderungen bei Transfers in Drittländer, Haftungsregelungen sowie Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Zudem verweist es auf EU-Standardvertragsklauseln und legt technische und organisatorische Massnahmen (TOM) zum Datenschutz fest. Ziel ist die einheitliche, DSGVO- und DSG-konforme Datenübermittlung innerhalb des Konzerns.
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